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Dienstag, 16. Dezember 2008

Wahnwitz im Wallander-Land: Ist Thomas Quick alias Sture Bergwall nur ein krimineller Hochstapler?

von @ 16:04 Uhr. Kategorien: Unbestimmt

Die falsche FährteDarüber schreibt heute Hannes Gamillscheg in der Frankfurter Rundschau:

>33 Morde hat Thomas Quick, der seinen Namen inzwischen in Sture Bergwall geändert hat, im Lauf der Jahre gestanden, für acht von ihnen wurde er zwischen 1994 und 2001 zu lebenslanger Verwahrung in einer psychiatrischen Anstalt verurteilt.
Und jetzt sagt Quick: alles nur erfunden. Mit Tränen erstickter Stimme berichtete er einem schwedischen Fernsehreporter, was viele Experten schon lange vermutet hatten: “Ich habe keinen der Morde begangen, für die ich verurteilt wurde, und auch keinen der anderen, die ich gestanden habe. So ist das.”
So bekommt nun ein Fall, den der bekannte Krimiautor Jan Gouillou schon vor sechs Jahren Schwedens größten Justizskandal nannte, eine neue Dimension. Denn stimmen die Vorwürfe, die der Journalist Hannes Råstam im TV-Programm “Dokument von innen” gegen die Ermittler richtete, dann haben Verhörsleiter und Staatsanwalt den geständigen Möchtegern-Täter mit den Informationen gefüttert, die ihm die Geständnisse erst ermöglichten, haben alle Informationen unterschlagen, die gegen Quick als Mörder sprachen und ihn mit jenen Psychopharmaka versorgt, die ihn einerseits von den Drogen abhängig machten und andererseits seine Phantasie beflügelten.<

Im Wikipedia-Artikel zu Quick / Bergwall heißt es:

>Several principles in the field of law and psychiatry, among them Swedish police professor Leif G.W. Persson, journalist and writer Jan Guillou and secret sources in the Swedish police all claim that Quick is mentally unstable, but not guilty in many, if any, of the crimes he has confessed.
They all describe the case as the “most scandalous” chapter of Scandinavian crime history, calling it the most blazing example of incompetence, naivete and opportunistic work within the police and judicial system.<

Dass Quick in einigen, wenn nicht in allen Fällen zu Unrecht wegen Mordes verurteilt wurde, ist nur die eine Seite der skandalös schillernden Medaille.
Die andere Seite ist nicht weniger beunruhigend: In einigen oder vielen der insgesamt 33 Mordfälle dürfte(n) der oder die tatsächliche(n) Mörder durch polizeilichen und / oder justizielle Pfusch weiter auf freiem Fuß sein - und weitere Verbrechen verübt haben.
Die herausragende dänische Kriminalserie “Kommissarin Lund“, die kürzlich im ZDF lief, thematisierte, wie ein “polititisches” Kalkül die Aufklärung von Verbrechen behindern kann.

Der Fall um den schwedischen “Serienmörder” Quick macht erneut deutlich, dass Justizskandale natürlich kein nur deutsches Phänomen darstellen. Das Phänomen ist ein globales und zeitübergreifend. Dort wo nicht oder kaum über Justizskandale berichtet wird, gibt es sie meist auch - nur ist da die Meinungs- und Pressefreiheit meist noch eingeschränkter als in westlichen Ländern.
Justizunrecht und justizieller Pfusch lässt sich nur sukzessive zurückdrängen: durch die kontinuierliche Stärkung von Demokratie und öffentlicher Kontrolle.
Das Internet stellt dabei summa summarum ein emanzipatives Moment dar - auch wenn es von Kriminellen zu ihren Zwecken genutzt werden kann.
Wer weiterhin glauben sollte, in Deutschland werde “sauberer” ermittelt als anderswo, sollte sich die Website zum noch immer offenen Fall des Harry Wörz ansehen. Alle Hervorhebungen in den zitierten Texten sind von uns.

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Dienstag, 5. August 2008

Bert Steffens über die nicht existente ‘Straftat Beleidigung’ und die Willkür staatlicher Organe - Zeit der Aufklärung zweiter Teil

von @ 22:00 Uhr. Kategorien: Unbestimmt

Bert Steffens

Vor drei Tagen berichtete heise.de über ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt, das die “Meinungsfreiheit von Blogs” stärke.
Das Urteil selbst kann auf www.kremer-legal.com nachgelesen werden.

Grundsätzlicher setzt sich mit diesem Thema Bert Steffens auseinander, der uns schon mehrfach Texte zur Veröffentlichung überlassen hatte (zuletzt: Zeit der Aufklärung zweiter Teil: Würde, Ehre und Wahn und Ehre? Was ist das?).

Den neuen, ausgesprochen lesenswerten Text (”Beleidigung” und “Ehre” - zwei unbestimmte Rechtsbegriffe) geben wir nachfolgend in weiten Auszügen wieder. Der vollständige Text kann hier als pdf-Dokument heruntergeladen werden.

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

so lautet jener berüchtigte “Beleidigungsparagraph” 185 des Strafgesetzbuchs (StGB), der - heute leicht abgewandelt - seit dem 15.05.1871 im Strafgesetzbuch, damals Reichs-Strafgesetzbuch (RStGB), steht. Er wird auch heute noch, trotz entgegen stehender Regeln des Grundgesetzes, der Strafgesetzbuchs selbst und der Europäischen Menschenrechtskonvention, von der Justiz in großem Umfange angewandt.
Wie jeder unschwer erkennen kann, wird die Tathandlung “Beleidigung” nicht beschrieben und damit auch nicht gesetzlich bestimmt. So bleibt das, was “Beleidigung” sein soll, jedermanns Willkür überlassen. Erstaunlich: Trotz der Unbestimmtheit der “Tat”, wurde für diese ein Strafmaß bestimmt. Das ist so, also ob ein Werbeprospekt eine Reise anbietet, nicht das Ziel nennt, wohl aber den Preis bestimmt. Was wäre wohl von diesem Reiseanbieter zu halten?

Das gleiche Übel trifft den § 192 StGB, der “Beleidigung trotz Wahrheitsbeweis”, wie auch andere Paragraphen des Strafgesetzbuchs, die “Ehre”. “Beleidigung” oder “Verunglimpfung” als entscheidungserheblichen Inhalt haben, wie beispielsweise § 90, der “Verunglimpfung des Bundespräsidenten” oder auch § 103 “Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten”. All diese “Beleidigungs-” und “Ehrparagraphen” gehen von einer Verletzung einer “Ehre” aus, die nur ein reines Gedankenkonstrukt und folglich durch kein Gesetz bestimmbar ist.

[…]

Im RStGB der Nazi-Zeit (Stand 20.02.1942, C.H. Beck’sche Verlagsbuchhandlung München und Berlin 1942) heißt es ganz “modern”:

Die Beleidigung wird mit Geldstrafe oder mit Haft oder mit Gefängnis bis zu einem Jahr und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Geldstrafe oder mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft.”

Dort wird in einer Fußnote zum § 185 RStGB auf Rechtsregeln verwiesen, in denen von “Verstärkung des Ehrenschutzes”, vom “Schutze des deutschen Volkes” oder vom “Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre” die Rede ist.

Ob nun die Urfassung oder die NS-Fassung oder die “moderne”, jetzige Fassung des § 185 StGB:

Alle Fassungen dieses Paragraphen verstießen, bzw. verstoßen gegen die Grundregel: Keine Strafe ohne Gesetz oder wegen einem Gesetz, in dem nur das Strafmaß, nicht aber die Straftat klar umrissen ist. Gleiches wird auch im Strafgesetzbuch selbst, im § 1 - im RStGB im § 2 - zur Vermeidung von Willkür festgestellt.
Anders ausgedrückt: Ist nicht die Tat, sondern nur ein Strafmaß - oder auch umgekehrt - bestimmt, gibt es auch keine Straftat. Die Beschreibung der Tathandlung und die Nennung des Strafmaßes sind zwei zwingende Bestandteile eines grundgesetzgemäßen Strafgesetzes.

Klar ist also: Der § 185 StGB existierte in seiner Gesetzesunbestimmtheit bereits vor dem Grundgesetz.
Aufgrund der Regeln zur Behandlung von solch “vorkonstitutionellem Recht” - mangels einer Verfassung, richtiger als “vorgrundgesetzliches Recht” bezeichnet -, ist § 185 StGB nichtig, da er u.a. dem Grundgesetz widerspricht, was jeder Richter nicht nur durch Ablehnung der Eröffnung des Strafverfahrens bekräftigen kann, sondern aufgrund seiner Gesetzesunterworfenheit, beispielsweise aus Art. 97 Abs. 1 GG auch seine Pflicht ist.

Zudem: Die Grundgesetzwidrigkeit des § 185 StGB ist derart ohne Zweifel, dass ein richterlicher Antrag auf ein Normenkontrollverfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 GG beim BVerfG überflüssig erscheint, auch und gerade wegen Art. 103 Abs. 2 GG in Verbindung mit der Gesetzesunterworfenheit der Richter aus Art. 97 Abs. 1 GG, denn: Eindeutig grundgesetz- und gesetzeswidrigen “Gesetzen” ist kein Richter unterworfen. Dies bedarf keiner weiteren Feststellung, auch nicht durch das Bundesverfassungsgericht.
Die Tatsache, dass in Deutschland, trotz klarer Gesetzeslage, die gesetzeswidrige Anwendung des § 185 StGB Standard ist, ist ein trauriges “Paradebeispiel” dafür, dass Richter und Staatsanwälte - die hierfür verantwortlichen Parlamentarier, wie auch der weitaus überwiegende Teil der Jurisprudenz und Anwaltschaft nicht ausgenommen - sich vom Grundgesetz und damit von dessen Grundsätzen, gerne “Verfassungsgrundsätze” genannt, abgewandt haben. Obwohl sich Richter und Staatsanwälte durch ihre Berufwahl freiwillig und mit einer, wenn auch fragwürdigen “Eidesleistung” den Gesetzen unterworfen haben, stellen diese sich über das Gesetz, statt durch Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten dem Volk und damit dem Volkssouverän, von dem alle Staatsgewalt ausgeht, zu dienen.

Die vorangegangene kritische Betrachtung zum Begriff “Ehre” hat verdeutlicht, welche Folgen der Gebrauch gesetzesunbestimmter und zudem unbestimmbarer Begriffe in der Rechtsprechung haben können - selbst Rechtsbeugung zuhauf und Morde aus Gründen der “Ehre” scheinen dann gerechtfertigt.
Zwar nicht nach Gesetzeslage, wohl aber nach der gesetzeswidrigen Meinung der Richterschaft und Rechtslehre, steht der durch Gesetz nicht bestimmbare und tatsächlich auch gesetzesunbestimmte Begriff “Ehre” in einem grundlegenden Zusammenhang mit dem Begriff der “Beleidigung” des § 185 des Strafgesetzbuches, wie auch mit den §§ 186, 187 und 189 StGB.
Dass dort das Wort “Ehre” nicht einmal vorkommt und der Inhalt der Straftat “Beleidigung” nicht gesetzesbestimmt ist, stört die Staatsanwälte und die Richter nicht.
Man bedient sich in Sachen “Beleidigung” frei konstruierter, sprich willkürlicher “Straftat”-Vorwürfe.

Bild
Trotz solch haarsträubender Zustände in der deutschen “Rechtspflege”, nennt die “Polizeiliche Kriminalstatistik” für die Jahre 2003 bis 2007 folgende Zahlen, wenn auch nicht getrennt nach den genannten Paragraphen, mit Ausnahme der gesetzlich ebenso nicht existenten “Beleidigung auf sexueller Grundlage”:

Die Leser mögen selbst versuchen abzuschätzen, welch enorme Kosten seit Mai 1949, aus diesen oder ähnlichen Zahlen, den in dieser Weise gesetzeswidrig schikanierten Bürgern unmittelbar, aber auch der vom steuerzahlenden Bürger finanzierten Staatskasse verursacht wurden. Sicher - nicht alle “erfassten Fälle” hatten ein Urteil zum Nachteil des Angeklagten zur Folge. […]

Auch ein aus sexuellem Antrieb geschehener verbaler Angriff auf einen Anderen, ist keine “Beleidigung” im strafgesetzlichen Sinne, sondern eine Belästigung oder, je nach Art des Falles, eine Bedrohung (§ 241 StGB). Leider gibt es für eine “bloße”, verbale Belästigung keine konkrete Gesetzeshilfe, sondern nur für “schwere Belästigung” (§ 238 StGB), “Stalking” genannt.
Ob tätlicher oder “nur” verbaler Übergriff aus sexueller Motivation: Je nach Art und Ausführung der Tat stehen - zu den bereits genannten - dem Opfer eine Reihe von Straftatbeständen des Strafgesetzbuchs zwecks Strafanzeige zur Auswahl, wie zum Beispiel

Hausfriedensbruch (§123 StGB),
Üble Nachrede (§ 186 StGB),
Verleumdung (§ 187 StGB)
Nötigung (§ 240 StGB)

Zutreffend ist, dass sich jedes Opfer einer Gewalttat gedemütigt, ohnmächtig und verletzt fühlt, gleichgültig, ob die Tat aus sexuellem Antrieb oder aus purem Machtmissbrauch von beispielsweise Organgewalt ausgeführt wurde: Stets wurden ein oder mehrere Elemente seiner Menschenwürde und damit seiner Elementar-Rechte verletzt. Das Gewaltopfer fühlt sich in seinem Menschsein missachtet und damit in der Gewissheit seiner Menschenwürde erschüttert.

Wie bereits angesprochen, missachten Staatsanwälte, die auf Grund des § 185 StGB Anklage erheben und Richter, die sich darauf einlassen und Urteile gegen einen “Beleidiger” fällen, eine ganze Reihe von Gesetzen. Nachstehend seien die wesentlichen Gesetzesregeln zusammengefasst:

Wegen der Gesetzesunbestimmtheit der Straftat “Beleidigung”, wird gegen die Rechtsregel “nulla poena sine lege”, also gegen die Regel “keine Strafe ohne Gesetz” verstoßen und zwar gegen Art. 103 Abs. 2 GG, Art. 7 und 10 EMRK und damit auch gegen § 1 StGB ;
weiter wird gegen die Gesetzesunterwerfung aus Art. 97 Abs. 1 GG und Art. 20 Abs. 3 GG, sowie gegen einschlägige Artikel der Verfassung des jeweiligen Bundeslandes verstoßen.

Die Folge solch gesetzeswidrigen Handelns ist massenhafte Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB.

Diese Fakten unbeachtend, wird kräftig seitens der Staatsanwälte in Sachen “Ehre” und “Beleidigung” angeklagt und seitens der Gerichte verurteilt, insbesondere, wenn ein mehr oder weniger Prominenter oder gar ein Beamter sich “beleidigt” und damit seine “Ehre verletzt” sieht. Die Bedeutung des Begriffes “Beleidigung” ist der Willkür der “Beleidigten”, der Staatsanwälte und der Richter ausgesetzt und wird so als gesetzeswidriges Sanktionsmittel gegen - aus deren Sicht - unliebsame, privat oder politisch lästige Zeitgenossen eingesetzt.

So treibt ein nichtiges, aus der Zeit vor dem Grundgesetz stammendes Gesetz und eine grundgesetzwidrige “Gesetzesauslegung” der Rechtsprechung in Deutschland zu oft seltsame Blüten, wenn es um den Begriff “Ehre” geht, der nach einigen Literaturstellen die “sittliche Würde einer Person” oder den “inneren Wert oder die Würde des Menschen” darstellen soll.

Nur - was die “Würde des Menschen” darstellen soll, darüber schweigt das Grundgesetz und lässt diesen Begriff ebenso unbestimmt.

Eine gemäß den Regeln des Grundgesetzes nicht existente “Straftat Beleidigung”, dient Organgewalten zur Unterdrückung des Grundrechts der freien Meinungsäußerung der Bürger, des Souveräns.

Unbequeme Meinungen oder ein Öffentlichmachen von Missständen - selbst bei der “Wahrnehmung berechtigter Interessen” im Rahmen des § 193 StGB -, werden letztlich aus demokratie- und rechtsstaatsferner, machtpolitischer Motivation heraus von Organgewalt unterdrückt und mit gesetzeswidriger Bestrafung verfolgt.

Der Wahrheitsgehalt einer angeblich “beleidigenden Äußerung” wird in der Regel nicht untersucht und damit zu oft die Aufdeckung von Straftaten oder die Beseitigung von Unrecht unterdrückt und verhindert. An die Stelle von Aufklärung geschehenen und/oder andauernden Unrechts oder von Missständen, tritt eine vom Gesetz her gar nicht mögliche Strafverfolgung wegen “Beleidigung”.

[…]

Zu Klarstellung: Höfliches Benehmen gegenüber dem Mitmenschen ist nicht gesetzesbestimmbar, noch kann ein Gesetz beispielsweise die Wertschätzung eines Nachbarn erzwingen - aber gerade deshalb soll mit Vorstehendem keiner zur Herabsetzung oder Missachtung beabsichtigten Rede oder Handlung ein Freibrief erteilt werden.
Die Gebote des friedfertigen Anstands ändern jedoch nichts an der Tatsache, das es in Deutschland keine durch das Strafgesetz verfolgbare “Beleidigung” gibt. Zudem müssen die Gebote friedfertigen Anstands hinter der Notwendigkeit zurück stehen, Kritik üben zu können. Der Bürger hat die Pflicht und das Recht, öffentliche Missstände auch öffentlich und in aller Deutlichkeit darzustellen und damit auch die dafür verantwortlichen Personen namentlich zu kritisieren. Dieses Recht und diese Pflicht ist der zwangsläufige Ausfluss aus dem HAUPTSATZ DER DEMOKRATIE, dem Art. 20 Abs. 2 Satz 1 “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.”
Hat jedoch eine “Beleidigung” Tatsachenbehauptungen gegen den Angegriffenen zum Inhalt, die vom Angreifer nicht bewiesen werden können, so kann vom so Angegriffenen zu Recht eine Richtigstellung und/oder Unterlassung, sowie, wenn Schaden entstanden ist, ein Schadensersatz verlangt werden. Für die hierfür notwendigen Rechtsschritte stehen dem Bürger passende Gesetze zur Verfügung.

Vorstehender Text ist ein gekürzter Auszug aus dem II. Kapitel “Würde, Ehre, Wahn”, Band 1 des Doppelbandes “ZEIT DER AUFKLÄRUNG ZWEITER TEIL”. Autor: Bert Steffens, Andernach.

(Sämtliche Hervorhebungen und Links stammen von uns)

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Montag, 23. Juni 2008

Zeit der Aufklärung zweiter Teil: Bert Steffens über Würde, Ehre und Wahn

von @ 19:42 Uhr. Kategorien: Unbestimmt

Mein Schmerz trägt deinen Namen: Ein Ehrenmord in Deutschland

Der hier als pdf-Dokument publizierte Text wurde uns von Bert Steffens (Andernach) zur Verfügung gestellt.
Sein vorausgestellter Aphorismus verdient (oft) zitiert zu werden:

>Wenn es denn richtig ist, dass Eigentum verpflichtet,
wie muss dann erst Denkvermögen verpflichten!<

Er selbst fasst seinen 15 Seiten umfassenden (neuen) Text so zusammen:

>”Ehre”? “Ehrenmord”? “Beleidigung”? “Würde”?
Was haben diese Begriffe mit Deutschland und damit mit uns Bürgern zu tun?
Natürlich wird die Leserin oder der Leser spontan an jüngste und zurückliegende katastrophale Ereignisse in Familien denken, deren Lebenswelt in besonderem Maße muslimisch bestimmt ist. Aber dies wäre nur ein kleiner Teil der Realität.
Lesen Sie im ersten von insgesamt vier Abschnitten, was die Begriffe in Deutschland bewirken und was den Menschen im beginnenden einundzwanzigsten Jahrhundert und in einer tatsächlich aufgeklärten Welt wirklich ausmacht.<

Steffens setzt sich u.a. mit den Auffassungen von Immanuel Kant auseinander.
Passend zur neuen Titelgeschichte des SPIEGEL (”Emanzipation: Was vom Mann noch übrig ist“) finden sich bei ihm auch Überlegungen zur Würde des Mannes:

>Es mutet … anachronistisch an, wenn auch heute regelmäßig der Tod eines Kindes oder einer Frau mehr die Aufmerksamkeit und das Bedauern der Öffentlichkeit findet, als der Tod eines Mannes. Warum? Ist der Mann weniger Mensch, mit weniger Würde ausgestattet, vielleicht, weil er sowieso als “Kanonenfutter” in menschenverachtenden Kriegen den Mächtigen zur Verfügung steht? Ist er eher verzichtbar und müsste man dann nicht zur Tatsache, dass er das “Pech” hatte, als männlicher Teil der Spezies Homo sapiens auf die Welt gekommen zu sein, zu ihm bedauernd sagen: “dumm gelaufen, Mann”?
Andererseits wird gleichzeitig der weibliche Teil der Spezies Homo sapiens vom männlichen Teil als solcher mit minderen Rechten oder gar als Mensch minderen Wertes oder als Besitz betrachtet.<


Donnerstag, 12. Juni 2008

Trouble für die Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Darmstadt: Ehemann Michael Wolski wegen Steuerhinterziehung angeklagt

von @ 14:14 Uhr. Kategorien: Unbestimmt

Anklage unerwünscht: Korruption und Willkür in der deutschen Justiz

Fast wäre Karin Wolski (CDU) sogar Präsidentin des Darmstädter Verwaltungsgerichts geworden. Fast wäre sie auch Bürgermeisterin von Offenbach geworden.
Verfassungsrichterin im hessischen Staatsgerichtshof ist sie und bleibt sie ja weiterhin.

Wer so weit oben schwimmt wie sie, muss natürlich eine weiße Weste haben. Schließlich weiß man von der deutschen Justiz, dass vor allem ihre führenden Vertreter in besonderer Weise charakterlich geeignet sein müssen.
Wenn man dann auch noch eine wichtige Rolle in der (regionalen) Christlich-Demokratischen-Union innehat, ist klar: Solche Leute - rechtschaffen, gesetzestreu, verantwortungsvoll, engagiert für das Gemeinwohl, von christlichen Werten geleitet - kann man, ja muss man den Menschen, vor allem der deutschen Jugend, als Vorbild ans Herz legen.

Kein Wunder also, dass Karin Wolski keinerlei Verständnis für Angriffe auf ihre Person, ihre Ehre und ihre Familie hat.
Man stelle sich vor, was man ihr und ihrem ebenso ehrenhaften und rechtschaffenen Ehegatten Michael Wolski (auch er ein Jurist) auf den Websites die-richterin.com und die-wolskis.com allen Ernstes (!) vorwirft:

Mit dem Wissen der Verfassungsrichterin (und ihrer Duldung) habe der noch immer fesche und sportliche Gatte mit einer Greisin eine wohl ziemlich intime Beziehung aufgenommen und dabei auch den (mittlerweile verstorbenen) schwerreichen Ehemann der alten Dame faktisch finanziell ausgeplündert.
Der alte Mann, ein Überlebender des Holocaust, war ursprünglich ein Mandant des Rechtsanwaltes Michael Wolski.
Wolski, wahrscheinlich beeindruckt von der Vita seines jüdischen Mandanten und mit einem warmen Herz gesegnet, baute auf jeden Fall eine besonders vertrauensvolle Beziehung zunächst zu seinem alten Mandanten und dann zu dessen alter Ehefrau auf.

Umgekehrt muss die alte Dame vom warmen Herz des Michael Wolski beeindruckt gewesen sein, wahrscheinlich auch von dessen sportlicher Figur und natürlich von dessen betriebswirtschaftlichem Know-How.
Wolski, bis dahin als Rechtsanwalt angeblich nicht allzu erfolgreich, wurde im Verlauf dieses ganz besonderen Mandats ebenfalls schwerreich, während es mit seinem alten Mandanten gleichzeitig in jeder Hinsicht bergab ging.

Was die detailliert vorgetragenen Vorwürfe der Familie des inzwischen verstorbenen alten Mannes angeht: Wir können dies natürlich nicht alles verifzieren, ebenso können wir es (leider) auch nicht falsifizieren.

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt scheint nun aber der Meinung zu sein, dass Wolski das gewaltige Vermögen, das ihm (und auch seiner Ehefrau) dieses Mandat bescherte, nicht korrekt (!)versteuert haben soll.
Wie (fast) immer, wenn die Justiz gegen ihresgleichen “ermittelt”, kann das oft sehr, sehr, sehr, sehr lang dauern. Man will eben besonders gründlich sein.
Vor allem, wenn, wie in diesem Fall, die Familie des in ein besonderes Alterselend geratenen Mannes hinter einem her ist und öffentlich zu behaupten beginnt, bei den zuständigen (südhessischen) Behörden handele es sich gewissermaßen um ein korruptes Lumpenpack, das (wieder einmal) mehr von Tierliebe (vor allem für Krähen) getrieben sei als von Recht und Gesetz.
Selbst der renommierte Rechtsanwalt der Familie soll (sinngemäß) so etwas geäußert haben.

Wie auch immer: Nach gründlichsten Ermittlungen hat zwar nicht die Frankfurter Staatsanwaltschaft, aber doch die nicht minder renommierte Darmstädter Staatsanwaltschaft Anklage wegen Steuerhinterziehung erhoben.

Im gestrigen Echo-Artikel steht leider nichts über die besonders liebevolle Beziehung, die Karin Wolskis Gatte (mit ihrem Wissen) mit der Greisin gepflegt haben soll.
Schade eigentlich: Ist es denn nicht besonders zu erwähnen, wenn sich Juristen - sonst oft als karriere- und geldgeil geltend -einsamer, alter Menschen annehmen?!
Wir finden jedenfalls das große Engagement von Michael Wolski und seiner Gattin Karin für alte Menschen vorbildlich und empfehlen deswegen beide für das Bundesverdienstkreuz.

Mehr über den Fall Wolski findet man auch in einem Buch von Jürgen Roth: “Anklage unerwünscht - Korruption und Willkür in der Deutschen Justiz“.

Der Fall Wolski nahm seinen Anfang übrigens schon 1998, im Juli 2007 erschien das Buch von Jürgen Roth. Und jetzt, nach langjährigen “Ermittlungen”, wird Anklage wegen Steuerhinterziehung erhoben.
Na also, Jürgen Roth hat nicht recht, es wurde eine (unerwünschte?) Anklage (wegen eines “Kavaliersdeliktes”) erhoben und die deutsche Justiz (namentlich die südhessische) agiert nicht willkürlich und korrupt. Man kann also absolut beruhigt sein.


Donnerstag, 29. Mai 2008

Möllers Einsicht bei Maischberger: “Manchmal ist es besser mit dem Unrecht seinen Frieden zu schließen”

von @ 13:14 Uhr. Kategorien: Unbestimmt


Jens Schlegel landete als Unschuldiger im Gefängnis, überlebte dort einen Mordversuch durch Mitgefangene und kam erst frei, als sich (viel später) der wahre Täter der Polizei stellte.
Schlegel war, neben Monika de de Montgazon, das zweite Justizopfer, das am 27. Mai in Sandra Maischbergers Talkshow zu Gast war. Die Sendung stand unter der Überschrift: “Hier irrt das Recht: Wer schützt uns vor der Justiz?
Pfusch wird in der Justiz häufig als “Irrtum” deklariert, der schließlich in jeder Rechtsordnung nicht vollständig ausgeschlossen werden könne.
Entsprechend könnten Ärzte nach schweren Kunstfehlern argumentieren, der Patient sei durch einen bedauerlichen “Irrtum” gestorben und Atomtechniker nach einem Nuklear-Gau, dass es dazu nur durch ein allzumenschliches Irren gekommen sei.

Tatsächlich verbirgt sich hinter den meisten “Justizirrtümern” Pfusch, der häufig mit Rechtsbrüchen und Rechtsbeugungen einhergeht.
Jens Schlegel wurde fälschlich von einem Taxifahrer beschuldigt, ihn überfallen zu haben. Ohne Zweifel ein gewichtiger Zeuge und ein gewichtiges Argument, wo nichts anderes ihn mit dem Überfall in Verbindung bringen konnte.
Was die Sache aber skandalös macht: Zwei Polizisten, die den tatsächlichen Täter (nur kurz) zu fassen bekamen, widersprachen dem Taxifahrer. Schlegel sei nicht der Täter.
Dieser entscheidende Umstand sei ihm lange verschwiegen worden, sagt Schlegel. Erst nach der ersten Verhandlung sei die Zeugenaussage der Polizisten in seiner (Ermittlungs-)Akte dokumentiert worden, auch seinem Anwalt sei die Aussage der Polizisten - juristisch gesehen ein Beweismittel - bis hin zur Verhandlung vorenthalten worden.
Dass Schlegel die Tat beharrlich leugnete, dass er anbot, sich mit einem Lügendetektor testen zu lassen, dass zwei (noch dazu beamtete) Augenzeugen für ihn sprachen, all dies scheint den Richter nicht weiter bzw. nicht ausreichend beeindruckt zu haben.
Er hatte keine Zweifel an der Schuld von Schlegel, denn hätte er sie gehabt, durfte er ihn nicht verurteilen.
Über den gerichtlichen Grundsatz “In dubio pro reo” - “Im Zweifel für den Angeklagten” . heißt es in der Wikipedia :

>Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ ist keine Beweisregel, sondern eine Entscheidungsregel. Der Satz sagt dem Richter nicht, wann er Zweifel haben muss, sondern nur, wie er zu entscheiden hat, wenn er Zweifel hat. Der Richter muss von mehreren möglichen Schlussfolgerungen aus der Beweisaufnahme nicht die dem Angeklagten günstigste wählen. Wenn das Gericht von einer dem Angeklagten ungünstigeren Schlussfolgerung überzeugt ist, darf und muss es vielmehr diese der Urteilsfindung zu Grunde legen. Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ wird nicht bei der Beweiswürdigung angewendet, sondern erst dann, wenn nach abgeschlossener Beweiswürdigung noch Zweifel verbleiben.<

Monika de de Montgazon, deren Unschuld nun in einer mühsam erzwungenen Neuverhandlung erwiesen wurde, war von Richter Peter Faust “in freier Beweiswürdigung” wegen angeblichen Mordes verurteilt worden: bei besonderer Schwere der Schuld, so sollte sie auch keine Chance haben, das Gefängnis nach 15 Jahren verlassen zu können.
Sie habe ihren todkranken Vater durch einen angeblich gelegten Brand umgebracht.

Sandra Maischberger richtet zuletzt an Schlegel eine sehr naheliegende Frage, die (naiv) voraussetzt, dass in der Justiz und bei den in ihr Tätigen Anstand walte:

Hat sich irgendjemand bei Ihnen entschuldigt?”

Schlegels eindeutige Antwort: “Nein, nein .”

Der Richter, der ihn bei windiger Beweislage verurteilte, mochte sich später, nachdem Schlegels Unschuld erwiesen war, ebenso wenig entschuldigen wie der zuständige Staatsanwalt, der offenbar ein entscheidendes Beweismittel aus der Ermittlungsakte ferngehalten bzw. dem Angeklagten und seinem Anwalt zu lange vorenthalten hatte.

Eine Institution und ihre Träger, die sonst von straffälligen Angeklagten ein Wort des Bedauerns oder der Reue hören wollen, lassen selbst diesen minimalen Anstand vermissen.
Weiß nun auch Sandra Maischberger, dass eine Geste der Entschuldigung als Zeichen von Anstand im Ganovenmilieu noch wahrscheinlicher ist als in der Justiz?
Immerhin: Schlegel wurde für jeden Tag, den er unschuldig in Haft verbracht, mit umgerechnet 11 Euro “entschädigt”.
Das schließt auch jenen Tag mit ein, von dem heute noch zahlreiche Narben auf seinem Unterarm zeugen - zwei Mitgefangene wollten ihn zwingen, sich selbst umzubringen.

Dem bei der Talkshow mitanwesenden Ex-Richter Heinrich Gehrke und dem ARD-Rechtsexperten Karl-Dieter Möller kommt bei Schlegels und Montgazons Schilderungen zu keinem Zeitpunkt das Wort “Skandal” über die Lippen.


Ex-Richter Gehrke behauptet am Ende allen Ernstes:

Insgesamt können wir froh sein, dass wir dieses Justizsystem haben .”

Karl Dieter Möller, laut WikipediaSohn eines Juristen und hohen Beamten einer Bundesbehörde“, schließt sich an und meint

“dass wir mit unserem Justizsystem sehr zufrieden sein können.”

Im Beisein von zwei Justizopfern hält er zuletzt auch noch zwei Weisheiten bereit:

(1) “Gerechtigkeit zu bekommen, ist immer schwer .”

(2) “Manchmal ist es wirklich besser, mit dem Unrecht seinen Frieden zu schließen, als dem Recht ständig hinterherzulaufen .”

Das ist zweifellos richtig. Die Geschwister Scholl hätten womöglich ein schönes Leben führen können, hätten sie mit dem Unrecht nur ihren Frieden geschlossen.
Möllers Weisheit, elementar auch für Opportunisten zu jeder Zeit und in jedem System, dürfte familiär verbürgt und tradiert sein.

Möller wirkt als medialer, telegener “Rechtsexperte” in hohem Maße für das allzu schöne Image der Justiz.

Was könnte er erreichen, wenn er in prominenter Position sich für eine Justiz starkmachen würde, in dem eben zahllose Menschen nichtständig dem Recht hinterherlaufen” müssten?
Ist ihm je der Gedanke gekommen, dass sich Richter und Staatsanwälte in Fällen wie dem von Schlegel und Montgazon zumindest entschuldigen sollten?
Wer, wenn nicht er, könnte wirksamer in der Öffentlichkeit von der Justiz und den in ihr Tätigen zumindest einen minimalen Anstand einfordern?
Oder die Fragen stellen, ob Leute, denen es an schlichtem Anstand mangelt, charakterlich für das Amt eines Richters überhaupt geeignet sind.

Henryk M. Broder schrieb schon gestern in Spiegel Online:

“Wer glaubt, die deutsche Justiz sei unfehlbar, hat sich geschnitten: Rechtsirrtümer sind gang und gäbe. Beim Maischberger-Talk sprachen Rechtsexperten erstaunlich gelassen über gravierende Fälle - selbst im Angesicht der Opfer .

[…] Es ging um ein richtiges und ein wichtiges Thema: “Hier irrt das Recht - Wer schützt uns vor der Justiz?

Eine Frage, die viel zu selten gestellt wird. Denn die Justiz ist die einzige Institution in einer demokratischen Gesellschaft, die keiner gesellschaftlichen Kontrolle unterliegt, wenn man von einer Handvoll von Prozessberichterstattern - wie Gisela Friedrichsen beim SPIEGEL - absieht, die regelmäßig Prozesse besuchen und “Justizkritik” betreiben.

Das ist sozusagen ein systemimmanenter Fehler, mit dem alle leben müssen.
Denn die Justiz ist unabhängig, nicht einmal die Justizminister dürfen den Richtern ins Handwerk pfuschen. Und das ist - im Prinzip - gut so. Die Justiz kontrolliert sich selbst, indem sie einen Instanzenweg eingerichtet hat, der vom Amtsgericht über das Landgericht und das Oberlandesgericht bis zum Bundesgerichtshof und dem Verfassungsgericht führt. Aber Gnade Gott dem Menschen, der sich auf diesen Weg begibt. Seine Aussichten, zum Michael Kohlhaas zu werden, sind größer als die, dass ihm Gerechtigkeit widerfährt.”

Zu Möllers und Gehrkes Meinung, wonach “unser Rechtssystem ganz gut funktioniert “, schreibt Broder:

“Man kann zu dieser Einsicht kommen, zwingend ist sie nicht. Richter sind auch nur Menschen, und überall, wo Menschen am Werk sind, kommen Fehler vor. Freilich: Während ein Arzt jeden Tag riskiert, wegen eines Kunstfehlers zur Verantwortung gezogen zu werden und jeder Architekt für Mängel am Bau haften muss, kann einem Richter, der sich vertan hat, praktisch nichts passieren. Anklagen wegen Rechtsbeugung sind so selten wie eine erfolgreiche Mondlandung. Man müsste dem Richter “Vorsatz” nachweisen, das war nicht einmal bei den NS-Richtern möglich, von denen kein einziger nach 1945 bestraft wurde.[…]
Und wenn zwei Menschen, ein “Räuber” und eine “Mörderin”, die unschuldig verurteilt wurden, zufällig rehabilitiert werden, drängt sich natürlich die Frage auf: Wie viele andere sitzen unschuldig hinter Gittern, ohne dass ihnen der Genosse Zufall zu Hilfe kommt? […]
Man könnte “Fehlurteile nicht vermeiden”, sagte Ralf Höcker, Anwalt und Autor; diejenigen, die es erwischt, bringen ein “Opfer für die Solidargemeinschaft”. Noch deutlicher brachte es Möller auf den Punkt. “Es ist besser, mit dem Unrecht Frieden zu schließen, als dem Recht hinterherzulaufen.”
Das sagt sich leicht, wenn man in einer Talkshow und nicht in einem Gefängnis sitzt.”


Dienstag, 27. Mai 2008

Richter Frank Fahsel: Unzählige Kollegen erlebt, “die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann”

von @ 22:08 Uhr. Kategorien: Unbestimmt

frank fahsel highlight1

Ist, wer Richter oder Staatsanwälte kriminell schimpft, selbst ein Krimineller - oder eher ein Spinner? Kann sein, muss aber nicht sein.
Versteckt in einem unscheinbaren Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung vom 9. April 2008 war ein bemerkenswertes Statement zu lesen.
Frank Fahsel schrieb dort:

>”Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann”.<

Er schreibt weiter:

>Ich … habe … ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.<

Nun gut, ähnliches konnte man schon früher auf justizkritischen Seiten wie justizskandale.de und auch auf odenwald-geschichten.de lesen.

Der kleine, feine Unterschied ist der: Frank Fahsel ist selbst Jurist, mehr noch, er war Richter am Landesgericht Stuttgart.
Mit seinem Leserbrief wird er zum Zeugen gegen “seinesgleichen”.

Am Ende schreibt er:

>Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’.<

Hans-Joachim Selenz, früher einmal Vorstandsvorsitzender der Salzgitter AG und befreundet mit Gerhard Schröder, auch er ein “Nestbeschmutzer” de luxe, kommentiert Fahsels Leserbrief so:

>Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben.[…]
Besser kann man den Zustand in Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen.[…] Explizit kriminelles Justizhandeln gibt es zuhauf.[…]
Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt.<

Wer die hier als “brisant” ausgewiesenen Artikel liest, sie handeln alle von der südhessischen Justiz - Beweismittelvernichtung im Mordfall Kaffenberger - Die “entbehrliche” Vernehmung: Ein exemplarischer Justizfall? - Die erstaunlichen Rechtsauffassungen von Oberstaatsanwältin Gallandi - mag selbst entscheiden, ob die erwähnten juristischen “Helden” “kriminell” genannt werden können.
Kriminell beim Beugen und Brechen des Rechts, kriminell beim Vereiteln von Strafe für Protegierte, kriminell beim Verfolgen Unschuldiger, was mit blanker Behördenwillkür beginnen kann, kriminell beim Unterdrücken, beim Zerstören oder Fälschen von Urkunden …
Es gibt eine ganze Palette von Straftatbeständen, die typisch für eine korrupte Justiz sind. Das muss Fahsel vor Augen gestanden haben, als er sein Verdikt gegen den eigenen (Juristen-) Stand schleuderte.

Die von Fahsel kommentierte SZ-Reportage - Justiz-Affären in Sachsen: Eingeholt vom alten Schrecken - ist noch in voller Länge online abrufbar und lesbar.
In der Tat muss man Christiane Kohl und auch der Süddeutschen danken, dass sie über die sächsischen Justizaffären noch nicht den Mantel des Schweigen legen.
Man sollte diese Reportage lesen, um zu verstehen, wie die Justiz vielfach funktioniert - und zwar nicht nur in Sachsen.

Dass innerhalb der Justiz Kriminalität in ihren typischen Facetten gedeiht, hat verschiedene Gründe. Der wichtigste Grund ist dieser: Es gibt für die Justiz keine wirksame Kontrollinstanz. Sie soll sich selbst kontrollieren, das aber funktioniert nicht, es funktioniert nirgendwo.

Wirklich wirksam sind nur externe Kontrollinstanzen. Hier gibt Hans-Joachim Selenz einen wichtigen Rat:

>Die einzige Chance, rechtsstaatliche Verhältnisse zu erreichen, ergibt sich über die EU-Kommission.
Die kann es nicht zulassen, dass in einem EU-Kernland Zustände herrschen wie in einer Bananenrepublik.
Um dem Recht doch noch zu seiner Geltung zu verhelfen, rate ich daher allen von Justiz-Kriminalität betroffenen Bürgern, in einem ersten Schritt Fakten und beteiligte Justiz-Mitarbeiter per Strafanzeige festzuhalten. In einem zweiten Schritt sind dann die Unterlagen der EU-Kommission und dem EuGH offen zu übersenden. Nur so lässt sich der kriminelle Justiz-Sumpf in Deutschland trocken legen.<
[Links und Hervorhebungen von uns]

Soweit die Vorwürfe belegbar sind, sollten korrupte bzw. kriminelle Richter und Staatsanwälte namentlich im Web genannt werden.
Wer zu deren Opfer wird, wer von ihnen seiner Rechte beraubt wurde, stellt dann womöglich fest, dass er nicht der einzige war.

Zuletzt noch ein TV-Tipp: Heute abend, um 22:45 Uhr wird im ERSTEN bei Sandra Maischberger die Frage gestellt: “Wer schützt uns vor der Justiz?
Als Gäste sind auch zwei Justizopfer geladen: Monika de Montgazon und Jens Schlegel.
Die Sendung wird online archiviert. Auch wer sie im TV verpasste, kann sie so noch sehen.


Dienstag, 20. Mai 2008

Bert Steffens erinnert an Widerstandskämpfer Kurt Huber: Das Vermächtnis

von @ 0:17 Uhr. Kategorien: Geschichte

Leidenschaft und Leidensweg: Kurt Huber im Widerspruch zum Nationalsozialismus (Schriften des Bundesarchivs) >Der Mitstreiter der Geschwister Scholl und ihrer Kommilitonen und Freunde, der damals in München lehrende Professor für Philosophie, Musikwissenschaften und Psychologie, Kurt Huber, brachte mutig als Todgeweihter in seiner Verteidigungsrede vor dem Volksgerichtshof in Berlin am 19.04.1943 zum Ausdruck, was Recht und Pflicht eines Bürgers sein kann:

„Als deutscher Staatsbürger, als deutscher Hochschullehrer und als politischer Mensch erachte ich es als Recht nicht nur, sondern als sittliche Pflicht, an der Gestaltung der deutschen Geschichte mitzuarbeiten, offenkundige Schwächen aufzudecken und zu bekämpfen […]. Ich habe mich im Sinne von Kants kategorischem Imperativ gefragt, was geschähe, wenn diese subjektive Maxime meines Handelns ein allgemeines Gesetz würde.“

[…] Am Schluss seiner Verteidigungsrede erinnerte Kurt Huber an einen Text von - wie er glaubte - Johann Gottlieb Fichte, der sein Innerstes und sein Handeln mit bewegt habe:

„Und handeln sollst du so, als hinge Von dir und deinem Tun allein, Das Schicksal ab der deutschen Dinge, Und die Verantwortung wär’ dein.“

[…] Am 03.02.1945, fast genau zwei Jahre nach dem 22.02.1943, dem Tag, an dem im Auftrage des Massenmörders Roland Freisler , der sich „Richter“ genannt hatte, die Geschwister Scholl ermordet worden waren, lag dieser tot mit einem doppelseitigem Schädelbruch auf dem Boden des Gerichtssaales im Volksgerichtshof . Ein herabgestürzter Deckenbalken hatte ihn erschlagen, noch die Akten des Widerstandkämpfers Fabian von Schlabrendorff in der Hand haltend. Amerikanische Bomberverbände hatten die Gerichtshandlung oder richtiger ausgedrückt, die formale Seite des Mordens durch einen Angriff auf Berlin unterbrochen. Dramatischer hätte sich auch ein antiker Dichter den Tod eines Massenmörders an der Stelle seiner vielen Untaten nicht vorstellen können. Man ist versucht zu glauben, mit diesem Tod des Massenmörders habe sich die Drohung des Vaters der Scholl-Kinder, Robert Scholl, erfüllt, den dieser Freisler und dessen Mordkumpanen am 22.02.1943 im Gerichtssaal entgegenschleudert hatte:

„Es gibt noch eine andere Gerechtigkeit!“

Nachtrag des Entsetzens: Noch 1967 konnte Karl Jaspers die Tatsache beklagen, dass der Reichsanwalt Albert Weyersberg, der 1943 die Anklage in Vertretung des Oberreichsanwalts gegen die Geschwister Scholl und Christop Probst vertreten hatte, das Amt eines Richters inne habe.<


Der vollständige Text von Bert Steffens kann als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Sonntag, 4. Mai 2008

Neues aus der Justiz 05/04/2008 (a.m.)

von @ 2:32 Uhr. Kategorien: Unbestimmt
  • tags: politik, justiz, china, dissidenten

    • Der Anwalt Li Fangping hat oft Hausarrest. Begründungen werden ihm nicht genannt: “Kann sein, sie wollen einen Termin blockieren. Oder es geht um Einschüchterung.” Kein chinesisches Gesetz erlaubt es, Menschen in ihrer Wohnung gefangen zu halten. Diesmal, Ende Dezember, am Tag, bevor Li Fangping mit seinem Kollegen Li Xiongbing in einem Teehaus Auskunft gibt, verließen ihn die Polizisten mit der Ankündigung: Er werde mehr bekommen 2008, im Olympiajahr.


Dienstag, 1. April 2008

Rechtskritik von Bert Steffens: Der neue § 26 LJHG (Sachsen) und das Elend aus tradierten Rechtsbegriffen

von @ 22:47 Uhr. Kategorien: Unbestimmt

Mit seinen intelligenten juristischen Reflexionen dürfte der Nicht-Jurist Bert Steffens vielen “echten” Juristen viel voraus haben. Es freut uns, seinen neuen Text vorstellen zu können.
Er selbst fasst die 15-seitige Abhandlung (hier im pdf-Format) so zusammen:

>Gegenstand der Rechtskritik ist die Verletzung von sogenannten “Grundrechten” durch den am 05.02.2008 geänderten § 26 Landesjugendhilfegesetz Sachsen (LJHG).
Jedoch: vor dieser Kritik sind einige grundsätzliche Bemerkungen notwendig, mit der Absicht, sprachliche Verwirrung um Rechtsbegriffe zu erhellen. Solche Verwirrung entsteht durch den unbedachten Gebrauch von tradierten, scheinbar eindeutigen Begriffen, die in Wirklichkeit mit fatalen inhaltlichen Unschärfen behaftet sind. Derartige Begriffe erzeugen in der Regel dann weitreichende, gefährliche gesellschaftliche Wirkungen, wenn sie Eingang in fundamentale Regelwerke gefunden haben. Gemeint sind hier insbesondere die Begriffe “Grundrechte” aus dem Deutschen Grundgesetz (GG) und “Menschenrechte” aus internationalen Völkerrechtsverträgen, wie z. B. der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Das gefährlichste, weil grundlegendste Element der Unschärfen innerhalb dieser Begriffe ist insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass dort n i c h t zwischen zwei Rechtskategorien unterschieden wird.<

Aktuellen Bezug haben auch diese Aussagen:

>Die Verletzungen der Menschenwürde, eben aus Unkenntnis der Elementarrechte, findet ihren Ausdruck im Handeln anderer Teile der Gesellschaft: die Achtung vor dem Mitmenschen sinkt, zunehmende, täglich sichtbar werdende Gewalt, selbst
durch Kinder und Jugendliche, gefördert auch durch ständige Gewaltdarstellungen, z.B. auch im „Öffentlich-Rechtlichen“ Fernsehen, weiter durch gewaltverkündendes und gewaltverherrlichendes Auftreten von Rechtsradikalen und von religiösen
Fanatikern. Selbst in bestimmten Kommerzsportarten, wie im Kommerzfußball und besonders deutlich beim Boxen, ist Gewalt das bejubelte Mittel.
Wenn auf Dauer eine Mehrheit von Bürgern nicht bereit ist, mit demokratischen Mitteln gegen die zunehmenden Verletzungen ihrer Elementarrechte und Bürgerrechte zu kämpfen, dann werden diese bald vollends von den Staatsorganen
und von bestimmten Teilen der Gesellschaft missachtet und damit auf Dauer verletzt werden.

Allerdings: ein Kampf ums Recht setzt dessen Kenntnis voraus. Ein wie vorerwähnt demokratisches Mittel kann z. B. die Wahlverweigerung4 sein, wie auch das Anprangern verfälschter, irrealer Wahlergebnisse5, die regelmäßigdurch Unterschlagung jener Wahlberechtigten entstehen, die bei einer Wahl keiner Partei ihr Vertrauen schenken konnten.<


Samstag, 27. Oktober 2007

Die Kleinen hängt man: Rentnerin wegen 1,99 Euro vom Amtsgericht Bensheim angeklagt und verurteilt

von @ 15:59 Uhr. Kategorien: Unbestimmt

Die ältere Dame aus Heppenheim, die kürzlich wegen Diebstahls eines Duftsprays (Wert: 1,99 Euro) vor dem Amtsgericht Bensheim angeklagt und von Richter Rainer Brakonier zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, mag ja wirklich diebisch sein.
Immerhin wies ihr Registerauszug schon 11 Eintragungen (wegen Diebstahls) auf und liefen noch zwei Bewährungen.

Dennoch: Wer weiß, in welchem Ausmaß in der deutschen Justiz systematisch Strafvereitelung für Delikte betrieben wird, wo (im Vergleich zu 1,99 Euro) in schwindelerregenden hohen Dimensionen gestohlen, betrogen, unterschlagen oder veruntreut wurde - die Täter haben nämlich Geld, Einfluss und Beziehungen - der kann über ein Strafverfahren, über eine Anklage und über eine Verurteilung wegen 1,99 Euro nur noch in ein dionysisches Gelächter ausbrechen.
Verantwortlich für die Anklage war übrigens die Darmstädter Amtsanwältin Sabine Gottwein-Zankl. Die hat ihre eigene Justiz-Historie. Sie verantwortet keine Strafvereitelung in einem Mordfall - was ihrer Behörde, der Staatsanwaltschaft Darmstadt, in einem anderen Fall von verschiedener Seite vorgeworfen wurde. (Der im Mordfall Kaffenberger involvierte junge Mann hatte “glücklicherweise” einen einflussreichen südhessischen Kommunalpolitiker als Vater.)
Gegen Gottwein-Zankl wurde jedoch der Vorwurf erhoben, dass sie in einem Fall von Rufmord Strafvereitelung betrieb. Obwohl ein angesehener Odenwälder Pfarrer einem Mitarbeiter von Landrat Schnur “Rufmord” und die “Zerstörung der Würde eines Menschen” vorwarf, schlug die Amtsanwältin das Verfahren gegen ihren (begünstigten) “Kollegen” aus dem öffentlichen Dienst nieder.
Mit einer Begründung, die vom Opfer des “amtlichen” Rufmords damals als “verlogen” und “widerwärtig” empfunden wurde.

Die südhessische Justiz misst natürlich auch bei Vermögensdelikten mit zweierlei Maß.
In einem auch im Internet dokumentierten Fall zeigte sich dies besonders deutlich. Auch hier war das Landratsamt des Odenwaldkreises bzw. Landrat Horst Schnur (und dessen damaliger Stellvertreter Reuter) involviert. Eine Mitarbeiterin von Schnur (und später von Reuter) hatte nach dem Tod eines Rentners wochenlang in “amtlicher Funktion” unkontrollierten Zugang zu dessen Wohnung.
Obwohl sie von einem auswärts wohnenden Sohn des Mannes schriftlich auf die Vermögensverhältnisse hingewiesen wurde, hinterging sie den Miterben und verschwieg ihm und einem gleichfalls betroffenen Miterben den Fund von Unterlagen und von Bargeld und Gold im Wert von mehreren Tausend Euro. Erst Jahre später wurden dem hintergangenen Odenwälder die skandalösen amtlichen “Transaktionen” bekannt - nachdem Schnurs Behörde und das ebenfalls involvierte Amtsgericht Michelstadt massiv “gemauert” hatten und die gebotenen Auskünfte in rechtswidriger Weise verweigerten.


Es kam auch zu einem Strafverfahren gegen die verantwortliche Mitarbeiterin des Odenwälder Kreisausschusses - wegen “Verdachts der Unterschlagung und Urkundenunterdrückung”.
Wie dann dieses Verfahren sabotiert wurde, erschließt sich aus einer umfangreichen Dokumentation im Internet:
>Die “entbehrliche” Vernehmung - Ein exemplarischer Justizfall?<
Um es kurz zu sagen: Die der Urkundenunterdrückung und Unterschlagung beschuldigte Verwaltungsangestellte wurde in dem jahrelang währenden “Ermittlungsverfahren” niemals vernommen.
Landrat Schnur hatte persönlich, per Schreiben an die Polizeidirektion Erbach, die Vernehmung seiner Mitarbeiterin zu verhindern versucht.
Der vorgeschobene Grund: Aus vorgelegten Verwaltungsakten ergebe sich angeblich die “Unschuld” seiner Mitarbeiterin. Was schlicht unwahr war. (Schnur behauptete später, die Verwaltungsakten überhaupt nicht gesehen zu haben.)
Der tatsächliche Grund, die Vernehmung als “entbehrlich” zu verhindern, dürfte ein anderer gewesen sein.
Aus dem Mund seines Rechtsanwaltes Dr. Helmut Trautmann ließ Schnur (in einem gegen ihn selbst laufenden Strafverfahren) erklären, dass “sich aus jeder Art der schriftlichen Stellungnahme” ungute Aktionen ergeben könnten, weswegen auch bei einer besonders heiklen Anfrage der Bündnisgrünen an seine Behörde “die übliche schriftliche Beantwortung” verweigert worden sei.
Selbstverständlich wäre auch eine Vernehmung seiner Mitarbeiterin in dem genannten Strafverfahren schriftlich protokolliert worden. Noch ärger: Bei Vorliegen weiter schriftlicher Vernehmungsprotokolle der anderen Beschuldigten hätten sich evidente Widersprüche zeigen können. Einer könnte den anderen belasten. Es gibt also gute Gründe, Vernehmungen und Vernehmungsprotokolle tunlichst zu vermeiden - wenn die beschuldigte Seite weiß, dass sie so überführt werden kann.
Und so kam es, dass im Odenwaldkreis in einem ca. 3 Jahre währenden Strafverfahren die hauptbeschuldigte Verwaltungsangestellte niemals vernommen wurde. Obwohl das, damals noch “im (gemeinsamen) Hause” von Landratsamt und Polizei, eine Sache von ca. 30 Minuten gewesen wäre.
Man muss dazu sagen, dass die Verwaltungsangestellte, ihr mitbeschuldigter Kollege, der involvierte Dr. Reuter, der involvierte Landrat Schnur, der im Verfahren verantwortliche Oberstaatsanwalt und anscheinend auch der “ermittelnde” Erbacher Kriminalkommissar das gleiche Parteibuch besitzen, das Parteibuch der Partei, die seit fast 60 ununterbrochen den Odenwaldkreis regiert.
Nur der hintergangene Odenwälder besaß dieses Parteibuch nicht. Sein Pech. So wurden alle Verfahren gegen die Parteimitglieder niedergeschlagen.
Nur eine kleine Genugtuung blieb ihm: Die Internet-Dokumentation über die skandalösen Praktiken im Odenwälder Landratsamt, in der Odenwälder Polizei und in der Staatsanwaltschaft Darmstadt ließ sich nicht verbieten.
Das hatte der frühere stellvertretende Landrat Dr. Michael Reuter, heute noch Landtagsabgeordneter und UB-Bezirksvorsitzender der SPD, mit einer Strafanzeige gegen den Verfasser erreichen wollen. Damit scheiterte er. Die Dokumentation zeigt nämlich nichts als die (peinliche) Wahrheit.


· WEITER-->































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"Widerstand meint Kampf gegen staatliches Unrecht. Voraussetzung dafür ist, dass der Staat nicht höchster Wert ist, sondern dass Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung gewogen und möglicherweise zu leicht befunden werden können." Fritz Bauer, ehemals Generalstaatsanwalt in Frankfurt/Main

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